GIS-unterstützte Tourenplanung
in der Abfallwirtschaft
am Beispiel Wiens

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2. Abfallwirtschaft in Wien

2.1. Historische Entwicklung

Vor rund 400 Jahren erfolgte die Beseitigung des Abfalls noch wesentlich einfacher als heute. Die Bevölkerung der Stadt leerte ihren Müll auf den öffentlichen Plätzen ab, und von dort sollte er aus der Stadt gebracht werden. Doch die Bevölkerung befolgte die Anordnung der Stadt nur recht sporadisch. So schuf 1656 die Stadtverwaltung die Möglichkeit, den Hausmüll mit dem damals bereits gemeindeeigenen Straßenkehrrichtwagen abtransportieren zu lassen. 1839 wurde diese Vorgangsweise verpflichtend vorgeschrieben (FRYBERT, 1993).

Vor dem ersten Weltkrieg beschlossen die Verantwortlichen in der Abfallwirtschaft, ein Umleersystem mit dicht schließenden Tonnen und einer staubdichten Entleerung einzurichten. 1923 wurde die Umstellung auf das System Colonia abgeschlossen. Die Behälter wurden in den einzelnen Häusern auf vom Sammelpersonal sowie den Hausparteien leicht zugänglichen Standplätzen aufgestellt. Von dort holte das Sammelpersonal die Behälter ab, brachte sie zum Sammelfahrzeug, entleerte sie und stelle sie wieder an ihren Platz im Haus zurück. Die Behälter verfügten über ein Fassungsvermögen von 90 Litern. Als weiterer Modernisierungsschritt wurde 1926 vom Pferdefuhrbetrieb auf motorbetriebene Fahrzeuge umgestellt (FRYBERT, 1993).

Erst 1934 wurde die gesetzliche Grundlage für die Müllabfuhr in Wien mit der Verabschiedung des Wiener Landesgesetzes zu Müllabfuhr geschaffen. Die Müllabfuhr ist seit diesem Zeitpunkt kostenpflichtig. Dieses Tarifsystem, wobei die Gebühr nach Gefäßanzahl, Größe und Entleerrhythmus festgelegt wurde, existiert bis heute.

Ende der 1950er Jahre fiel der Beschluß zur Errichtung einer Verbrennungsanlage für Abfall. Damit war der erste Meilenstein für eine moderne Abfallwirtschaft gelegt. Die Verbrennungsanlage am Flötzersteig ging mit einer Verbrennungskapazität von 200.000 t/a 1963 in Betrieb. Die Anlage versorgte einige Krankenhäuser und das Ottakringer Bad mit Heißdampf. Die zweite Verbrennungsanlage in der Spittelau ging 1971 in Betrieb und diente zunächst nur zur Versorgung des AKHs (FRYBERT, 1993).

Doch auch bei der Sammlung gab es immer wieder Veränderungen. Aufgrund der enorm steigenden Abfallmengen wurden zuerst Großbehälter, später Kunststoffbehälter zur Erleichterung des Transportes eingeführt.

Die Firma Rinter AG nahm 1981 eine Sortieranlage für Restmüll (im sogenannten „Rinterzelt“) in Betrieb. Doch diese Anlage zeigte nicht den gewünschten Erfolg, was mit einer Konkursanmeldung der Rinter AG endete. Die MA48 nutzte die Gelegenheit und erwarb das Rinterzelt für eigene Zwecke. Seitdem wurden zahlreiche Anlagen wurden unter dem 70m hohen Dach des Zeltes installiert, angefangen von einer Sortierschiene für Kunststoffe über eine Biomaterialaufbereitung bis hin zu einer Aufbereitung für Kühlgeräte und Fernseher, so dass das Rinterzelt heute als Abfallbehandlungsanlage ein wichtiger Baustein im Gesamtsystem der Abfallwirtschaft in Wien darstellt.

Gleichzeitig wurde ab Ende der 70er Jahre die getrennte Sammlung der Altstoffe eingeführt. Nach zahlreichen Versuchen und Analysen wurde die bedeutende Zukunft solcher Systeme richtig erkannt und bis 1991 flächendeckend über das ganze Stadtgebiet ausgeweitet.

Die MA 48 ist längst nicht mehr ein reines Sammelunternehmen, welches nur Abfall einsammelt und verwertet bzw. behandelt. Zahlreiche Analysen zur Optimierung der Abfallsammlung werden im Hause durchgeführt, neue Strategien für das Management der Abfallwirtschaft werden überlegt, geplant und umgesetzt.

2.2. Rechtliche Grundlagen

Seit der Novelle der Bundesverfassung aus dem Jahre 1988 (BGBl.685/1988) gibt es in der Verfassung der Republik Österreich einen eigenen Kompetenzbestand „Abfallwirtschaft“.

Für die Abfallsammlung in Wien ist vor allem die Kompetenzverteilung auf Bund und die Länder betreffend Abfallbewirtschaftung von Bedeutung. Gefährliche Abfälle unterstehen der Kompetenz des Bundes, während die Länder für die nicht gefährliche Abfälle zuständig sind.

1990 trat das Bundesabfallwirtschaftsgesetz (AWG) (BGBl.1990/325) in Kraft, welches heute den rechtlichen Rahmen für die Abfallwirtschaft in Österreich darstellt. Seitdem wurden zahlreiche Novellierung erlassen, die letzte 1998 (BGBl.I 1998/151). Dieses Gesetz regelt die Materie der gefährlichen Abfälle und alle jene Angelegenheiten, die einer einheitlichen Bundesregelung bedürfen. Das Abfallwirtschaftsgesetz wird durch Verordnungen (z.B. Verpackungsverordnung, Problemstoffverordnung, etc.) und Erlässe konkretisiert und ergänzt.

Als Folge der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern erarbeiteten die neun Länder eigene Abfallwirtschaftsgesetze, die in ihrem Bundesland die Abfallbewirtschaftung der nicht gefährlichen Abfälle regeln.

Der Magistrat Wien übt aufgrund seiner Eigenschaft als Gemeinde-und Landesverwaltung auch die Funktion des Landes Wien aus und erließ 1994 das Abfallwirtschaftsgesetz der Stadt Wien (Wr.AWG) (LGBl.1994/13). Dieses regelt die Restmüll- und Altstoffsammlung, soweit diese Belange nicht schon vom Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes bzw. deren Verordnungen und Erlässen, die auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes erlassen wurden, abgedeckt sind.

In §16 des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes wird die Verpflichtung des Magistrates zur Sammlung der Abfälle wie folgt festgelegt: „Der Gemeinde Wien obliegt zum Schutz des öffentlichen Interesses (.) die Sammlung und Abfuhr des Mülls, der im Gebiet des Landes Wien angefallen ist, durch die öffentliche Müllabfuhr (.).“ Weiters legt das Gesetz Ausnahmen aus der Müllabfuhr fest, die Sammlung der Altstoffe, die Grundlagen für die Müllgebührenverrechnung und die Voraussetzung für Errichtung von Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfall.

2.3. Theoretische Grundlagen der Abfallsammlung

2.3.1. Definitionen

Als Abfälle bezeichnet man „bewegliche Sachen, deren sich der Eigentümer oder Inhaber entledigen will oder entledigt hat oder deren Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse (.) geboten ist“ (§2, Abs.1, AWG).

Laut §2, Abs.2, Abfallwirtschaftsgesetz sind Altstoffe jene Abfälle, die wieder verwertet werden können. Sie sind jedoch solange Abfall, bis sie einer Verwendung oder Verwertung zugeführt werden.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, welche zum Schutz der öffentlichen Interessen (§1 Abs.3, AWG) als gefährlich gelten und somit besonderen Vorkehrungen bedürfen (§2, Abs.5, AWG). Gefährliche Abfälle werden in der „Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle“ (BGBl.1997/227) festgesetzt.

Problemstoffe sind gefährliche Abfälle oder Altöle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Weiters gelten als Problemstoffe jene gefährlichen Abfälle oder Altöle aller übrigen Abfallerzeuger, die nach Art und Menge mit privaten Haushalten vergleichbar sind“ (§2, Abs.6, AWG).

2.3.2. Sammelsysteme

Im Abfallwirtschaftsgesetz werden folgende Grundsätze der Abfallwirtschaft definiert (§1, Abs.2, AWG):

„1. Die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte sind so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung),

2. Abfälle sind stofflich oder thermisch zu verwerten, soweit dies ökologisch vorteilhaft und technisch möglich ist, die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung),

3. Abfälle, die nicht verwertbar sind, sind je nach ihrer Beschaffenheit durch biologische, thermische oder chemisch-physikalische Verfahren sonst zu behandeln. Feste Rückstände sind möglichst reaktionsarm und konditioniert geordnet abzulagern (Abfallentsorgung).“

Aus diesen Grundsätzen wurde die Gestaltung der Abfallwirtschaftssysteme in Österreich seit Beginn der 90er Jahre abgeleitet. Historisch gewachsen (siehe auch Kapitel 2.1.) erfassten alle Systeme ursprünglich nur Restmüll. Mit den Grundsätzen und Anforderungen an eine moderne Abfallwirtschaft wurde jedoch nach und nach die getrennte Sammlung von Altstoffen eingeführt.

Der flächendeckenden Einführung einer getrennten Sammlung ging in fast allen Fällen detaillierte Untersuchungen über die Zusammensetzung des Restmülls voraus, um das neue Sammelsystem nach den regionalen Anforderungen auslegen und die Verwertungs- und Behandlungsanlagen dementsprechend dimensionieren zu können.

Grundsätzlich können die Altstoffe gemeinsam mit dem Restmüll erfasst und später aussortiert werden oder in getrennten Behältnissen erfasst werden. Im zweiten Fall bleibt der Arbeitsaufwand für die Trennung beim Abfallerzeuger. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass bei einer gemeinsamen Erfassung der Altstoffe mit dem Restmüll die erforderliche Reinheit der Altstoffe für eine weitere Verwertung nicht erreicht werden kann (GALLENKEMPER, 1994). Dem System der getrennten Sammlung ist somit der Vorrang zu geben.

Grundsätzlich kann die Sammlung im Hol- oder Bringsystem erfolgen. Beim Holsystem werden die Sammelbehälter direkt von der Liegenschaft des Abfallerzeugers abgeholt. Bei Bringsystemen werden die Abfälle vom Abfallerzeuger zu haushaltsnahen Sammelstellen gebracht. Diese Sammelstellen können als Altstoffsammel-Inseln oder auch als dezentrale Sammelstellen (z.B. Mistplätze, Recyclinghöfe) gestaltet sein (SALHOFER et al., 1998). Die Ausgestaltung der Systeme erfolgt nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit. Materialien, die größeren Mengen anfallen, werden in Holsystemen, solche, die in geringeren Mengen anfallen, in Bringsystemen erfasst.

Sammeltouren sowohl für Restmüll als auch für die Altstoffe werden grundsätzlich nach folgendem Prinzip aufgebaut: Das Sammelfahrzeug verlässt die Garage und fährt ins erste Sammelgebiet. Dort fährt es einen Behälterstandort nach dem anderen ab, wobei die Sammelbehälter bei jedem Standort zum Fahrzeug gebracht, entleert und wieder zum Standort zurückgebracht werden. Danach fährt das Fahrzeug ins nächste Sammelgebiet usw. Wenn das Fahrzeug die höchste zulässige Nutzlast bzw. sein Füllvolumen erreicht hat, verlässt es das Sammelgebiet, um die geladene Fracht in der jeweiligen Abfallbehandlungsanlage zu entleeren. Anschließend fährt es dort wieder in das Sammelgebiet zurück, wo es vor der Unterbrechung aufgehört hat, die Behälter zu entleeren. Nach dem Entleeren des letzten Behälters der Sammeltour, entleert es abermals in der Abfallbehandlungsanlage und fährt anschließend zur Garage zurück (siehe 2.3.2.1).

2.4. Praxis der Abfallsammlung in Wien

In Wien wuchs das Abfallsammelsystem über Jahrzehnte und wurde immer wieder den aktuellen Anforderungen angepasst. Heute besteht ein äußerst komplexes System, welches im folgenden Kapitel dargestellt wird. Hier werden vor allem jene Punkte und Kennzahlen erläutert, die in nachfolgenden Kapiteln für die Tourenplanung von Relevanz sind.

2.4.1. Leistungsdaten der MA48

Im Jahr 1998 wurden von der MA48 insgesamt 873.842 Tonnen Restmüll und Altstoffe gesammelt, davon konnten 344.370 Tonnen getrennt erfasst werden (MAGISTRATSABTEILUNG 48, Stadt Wien, 1999). Diese Mengen beinhalten sowohl die Sammlung aus Haushalten sowie die Anlieferungen an die Deponie, die Abfallbehandlungsanlage und die Müllheizkraftwerke (siehe Tabelle 2.4.1.-1)


Tabelle 2.4.1.-1: Restmüll-und Altstoffmengen in Wien 1998 (MAGISTRATSABTEILUNG 48, Stadt Wien, 1999)

Über die Sammlung in Behältern auf Strecke wurden 469.118 Tonnen Restmüll und 215.543 Tonnen Altstoffe erfasst (MAGISTRATSABTEILUNG 48, Stadt Wien, 1999). Sieht man sich die zeitliche Entwicklung dieser Zahlen seit 1969 an (siehe Abb. 2.4.1.-1), so kann man feststellen, dass zwar die Gesamtabfallmenge über die Jahre immer stetig angestiegen ist. Aufgrund der Einführung der getrennten Sammlung stagniert jedoch die Menge des Restmülls, wogegen die Menge an gesammelten Altstoffen weiter ansteigt. Daraus folgt jedoch auch, dass der Aufwand für die getrennte Sammlung und somit auch die Tourenplanung und Behältermanipulation stetig angestiegen ist.


Abbildung 2.4.1.-1: Gesammelte Restmüll- und Altstoffmengen von 1969 bis 1998 (persönliche Auskünfte, MA48)

Von der gesammelten Abfallmenge wurden 1998 49% einer thermischen Verwertung, 30% einer stofflichen Verwertung, 9,5% einer Kompostierung und 11,5% einer Deponierung zugeführt, wobei ein Teil der Mengen in eigene Anlagen der MA48 und der Rest in Fremdanlagen verbracht wurde (siehe dazu Kapitel 2.4.2.) (MAGISTRATSABTEILUNG 48, Stadt Wien, 1999).

Im Jahre 1998 waren in Summe 200.409 Systemmüllsammelbehälter verschiedener Größen (120l, 240l, 770, 1.100l, 2.200l und 4.400l) für die Sammlung des Restmülls im Einsatz. Diese Behälter werden mindestens einmal wöchentlich entleert, können bei Bedarf jedoch auch mehrmals täglich entleert werden. Für die getrennte Altstoffsammlung waren 1998 insgesamt 153.439 Behälter der Größen 120l, 240l, 770l und 1.100l im Einsatz. Diese werden je nach Materialanfall einmal monatlich bis zu täglich entleert. Zusätzlich stehen für die Erfassung der Abfälle von Spitälern insgesamt 612 Behälter der Größen 770l und 1.100l auf Strecke (MAGISTRATSABTEILUNG 48, Stadt Wien, 1999). Als Eckdaten für eine Tourenplanung müssen vor allem folgende Werte betrachtet werden: es befinden sich rund 350.000 Behälter auf Strecke, rund 23 Mio. Entleerungen müssen jährlich durchgeführt werden, das sind rund 90.000 pro Tag.

Restmüll und Altpapier wird dabei im Holsystem, alle anderen Altstoffe im Bringsystem gesammelt. Die Sammlung biogener Abfälle nimmt hierbei eine Sonderstellung ein: im innerstädtischen Gebiet werden diese im Bringsystem, in den locker bebauten Gebieten mit viel Grünflächen im Holsystem erfasst. Tabelle 2.4.1.-2 zeigt die Anzahl der eingesetzten Behälter.

Fraktion 120l 240l 770l 1100l 2200l 4400l Summe
Restmüll 101.361 58.195 7.045 27.247 6.417 144 200.409
Altpapier 3.362 53.377 19.487 1.634 - - 77.860
Altmetalle - 3.245 2.917 - - - 6.162
Altkunststoffe - 3.399 5.103 - - - 8.502
Biotonne 744 37.405 5.213 - - - 43.362
Spitalmüll - - 1 611 - - 612
Summe 105.467 168.073 44.608 29.751 6.417 144 54.460

Tabelle 2.4.1.-2: Anzahl der eingesetzten Behälter 1998 (persönliche Auskünfte, MA48)

Für die Entleerung der Behälter waren mit 31.12.1999 für die Restmüll-, Spitalmüll- und Altstoffsammlung insgesamt 266 Strecken in Betrieb.

Für eine Sammelstrecke legt ein Sammelfahrzeug im Schnitt pro Tag 75 km zurück, fährt rund 200 Behälterstandplätze an und das zugehörige Personal entleert im Schnitt 260 Behälter. Die Anzahl der entleerten Behälter und angefahrenen Standplätze differieren jedoch stark nach Art der Strecke. Strecken, welche Kleingefäße entleeren, können bis rund 550 Standplätze täglich anfahren, während Strecken, welche Großgefäße entleeren nur auf rund 60 Standplätze pro Tag kommen.

Weiters muss an dieser Stelle hinzugefügt werden, dass mit Gewerkschaft der MA48 Behälterlimits (Obergrenze der Anzahl der zu entleerenden Behälter pro Streckentag) für Restmüllstrecken vereinbart sind. Dies soll sicherstellen, dass die Arbeiter bei dieser schweren körperlichen Arbeit nicht überfordert werden. Auf Strecken, die 120-und 240l-Bheälter entleeren, betragen die Behälterlimits 700 Behälterentleerungen für Strecken mit fünf Arbeitern und 660 Behälterentleerungen für Strecken mit 2 Arbeitern. Auf Strecken, die 770- und 1100l Großcontainer laden, betragen die Limits 180 Behälterentleerungen und für die Strecken, die für die Entleerung von 2200- und 4400l Behälter zuständig sind, 140 Behälterentleerungen pro Tag. Bei Altstoffstrecken sind keine Behälterlimits festgelegt, hier gilt nur die einzuhaltende Arbeitszeit als limitierender Faktor.

2.4.2. Sammellogistik der MA48

Grundsätzlich läuft ein Sammeltag einer Tour der MA48 für alle Fraktionen gleich ab. Für jede Fraktion werden zwar separate Touren, jedoch nach ähnlichen Gesichtspunkten zusammengestellt.

Das Sammelfahrzeug verlässt die Garage und fährt zuerst zu einer sogenannten Unterkunft, wo das Sammelpersonal abgeholt wird. Unterkünfte bieten für das Sammelpersonal Umzieh-und Duschmöglichkeiten, darüber hinaus sind sie mit einer Küche und Sitzgelegenheiten für die Pausenzeiten ausgestattet. Von dort fährt die gesamte Sammelmannschaft ins Sammelgebiet und zum ersten zu entleerenden Behälter. Danach werden laut Einteilung der Dienststelle (Tourenliste) alle Behälter der Reihe nach entleert, bis das Sammelfahrzeug seine höchst zulässige Nutzlast bzw. Volumensgrenze erreicht.

Anschließend bringt der Lenker das Ladepersonal für die Pause wieder in die Unterkunft zurück und fährt zur Ableerstelle. Dann holt er das Ladepersonal wieder von der Unterkunft ab. Anschließend werden die Behälter auf Strecke weiter entleert, wo die Tour unterbrochen wurde. Für eine Tourenplanung wichtig ist hierbei, dass der Zeitpunkt und Ort der Sammelunterbrechung zwecks Ableerung nicht genau vorausgesagt werden kann, da dies vom Füllgrad der bereitgestellten Behälter abhängt. Bei Touren, die sehr schon über einen längeren Zeitraum nach der selben Tourenliste fahren, kann man diese Sammelunterbrechung auf einen Straßenzug, das sind rund 50 Adressen, eingrenzen.

Für jede Entleerung wird nun nach oben erläuterter Art vorgegangen, in den meisten Fällen sind zwei, seltener drei oder vier Entleerungen pro Tag nötig. Nach dem Entleeren des letzten Behälters der Tour, bringt der Lenker das Ladepersonal wieder in die Unterkunft retour, fährt das letzte Mal entleeren und kehrt dann selber wieder in die Garage zurück.

Je nach den einzelnen Sammelgebieten sind die Anfahrtsstellen d.h. die Garagen, von denen die Sammelfahrzeuge starten, unterschiedlich. Derzeit existieren acht unterschiedliche Anfahrtorte (Garagen und deren Dependancen) im 5., 11., 17., 19., 20. und 22. Wiener Gemeindebezirk. Weiters gibt es 50 verschiedene Unterkünfte, wo das Ladepersonal stationiert ist. Jeder Unterkunft sind je nach Größe Personal von 2 bis 14 Touren zugeordnet. Die Zuordnung der Touren zu den einzelnen Unterkünften erfolgt aufgrund der geographischen Nähe zum Sammelgebiet.

Da sich die einzelnen Materialien nur in ihrer Verwertung unterscheiden, also die Sammlung im Behälter für jede Fraktion gleichartig organisiert ist, unterscheidet sich auch die Sammeltour nur in der Adresse der Ableerstelle.

Restmüll kann nur in einem der beiden Müllheizkraftwerke Flötzersteig oder Spittelau sowie auf der Deponie Rautenweg entleert werden. Bei normalem Betrieb wird auf der Deponie Rautenweg nicht angeliefert, dies ist nur der Fall, wenn die Müllheizwerke ihre jährliche Revision durchführen oder wenn technische Probleme in den Müllheizkraftwerken auftreten, die Reparaturarbeiten notwendig machen.

Spitalmüll darf zu jeder Zeit nur in einem der beiden Müllheizkraftwerke Flötzersteig oder Spittelau entleert werden.

Biogene Abfälle, Altmetalle, Altkunststoffe, Altpapier und Altglas werden in der Abfallbehandlungsanlage - im alten „Rinterzelt“ - angeliefert. Zusätzlich bestehen für Altpapier und Altglas weitere Ableerstellen von privaten Firmen, für Altpapier zusätzlich drei (im 10., 14. und 23. Wiener Gemeindebezirk) und für Altglas zusätzlich eine (im 10. Wiener Gemeindebezirk). Die geographische Anordnung der diversen Ableerstellen in Wien zeigt Abbildung 2.4.2.-1.


Abbildung 2.4.2.-1: Ableerstellen für Rest-, Spitalmüll und Altstoffe in Wien (persönliche Auskunft, MA48)

2.5. Ist -Stand der Tourenplanung

2.5.1. Behälter- und Streckendatenbank

Derzeit besteht in der MA48 eine Datenbank, in die die aufgestellten Behälter mit allen notwendigen Informationen eingeben werden. Diese Datenbank ist in Progress programmiert. Diese Datenbank besteht aus zwei Modulen:

2.5.1.1. Behälterdatei

Wird ein neuer Behälter in Wien an eine Liegenschaft ausgeliefert, werden die zugehörigen Informationen zuerst in der Behälterdatei eingegeben.

Dies ist besonders für Restmüllbehälter von Bedeutung, da über diese Datei auch die Berechnung der Müllgebühren erfolgt. Der Stand dieser Datei wird regelmäßig an die MA6 (Buchhaltung) weitergegeben, die dann aufgrund der angegebenen Behältergrößen und Entleerintervallen den Hausbesitzern und -verwaltungen die Müllgebühren vorschreibt. Aber auch die Behälterinformationen für die Altstoffbehälter werden hier eingegeben, obwohl diese nicht rechnungsrelevant sind. Abbildung 2.5.1.1.-1 zeigt das Haupteingabefenster der Behälterdatei.


Abbildung 2.5.1.1.-1: Haupteingabefenster der Behälterdatei (persönliche Auskünfte, M48)

Eingegebene Daten sind:

Diese Datei enthält somit alle Stammdaten der Abfallwirtschaft Wien. Hier werden aber nur die Informationen bezüglich der Standorte der Behälter erfaßt, es sind keine Tourenzuordnung enthalten.

2.5.1.2. Streckendatei

Sind alle Behälter für eine neue Tour in der Behälterdatei eingegeben, können sie in der Streckendatei einer Tour zugeordnet werden. Über eine fix programmierte Auswertung kann man sich auch alle Behälter anzeigen lassen, die noch keiner Tour zugeordnet sind.

Die Streckenzuteilung erfolgt händisch im Programm. Laut der in Kapitel 2.5.2. beschriebenen Vorgangsweise wird eine ausgedruckte Liste der zu disponierenden Behälter mit Positionsnummern versehen und so in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht.

In der Streckendatei muss zuerst diese neue Strecke mit ihren Streckentagen (meist fünf) angelegt werden. Dann werden alle Behälter der Strecke zuerst dem ersten Tag zugeordnet, erst später auf die anderen vier Tage aufgeteilt. Händisch werden dann die Positionsnummer von den analogen Listen in der Streckendatei den jeweiligen Standorten zugeordnet. So wird eine Tour gebildet, die Reihenfolge der anzufahrenden Behälter ist aufgrund der Positionsnummern ersichtlich.

In der Streckendatei sind grundsätzlich dieselben Behälter-und Standplatzinformationen wie in der Behälterdatei vorhanden. Zusätzlich wird die Tournummer, der Entleertag, die Positionsnummer, Bemerkungen (z.B. Informationen über den Standplatz, Art des Gebäudes (z.B. Schule, Spital, etc)), Erschwernisse (Entfernung des Standplatzes vom Entleerort, zu bewältigende Stufen) und Art des Standplatzes (privat, öffentlich, etc.) eingefügt. Abbildung 2.5.1.2-1 zeigt zwei Ansicht en der Streckendatei und die darin enthaltenen Informationen.


Abbildung 2.5.1.2.-1: Fenster der Streckendatei mit den enthaltenen Informationen (persönliche Auskünfte, MA48)

Die Zuordnung der Behälter zu den Strecken kann eine recht mühsame Angelegenheit sein, da man unterschiedliche Fenster des Programms öffnen muss, um überall Informationen einzutragen. Falls man - was vor allem bei Altstoffen regelmäßig vorkommt - den einen oder andern Behälter nicht in der Datei findet, so muss dieser erst angelegt werden. Insgesamt benötigt man bei der Eingabe einer Tour in der Streckendatei zwischen einem Tag und einer Woche, je nachdem, ob zusätzliche Behälter eingegeben werden müssen (siehe auch Kapitel 2.5.2).

2.5.2. Vorgangsweise bei der Tourenplanung

Vor der Durchführung der eigentlichen Tourenplanung wird der IST-Stand der zu entleerenden Behälter vor Ort erhoben. Dabei muss das Entleerintervall der Behälter genauso wie die Anzahl berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Informationen wird das Planungsgebiet basierend auf Erfahrungswerten vorerst grob abgesteckt.

Als nächster Schritt wird das zu entleerende Behältervolumen und über die Dichte der Materialien im Behälter auch das zu erwartende Gewicht in diesem Gebiet errechnet. Für die Berechnung des Gewichtes wird ein Füllgrad von 100% angenommen. Normalerweise wird mit zwei Ableerungen pro Tag gerechnet. Mit diesen beiden Werten kann man abschätzen, ob die Strecke das zu sammelnde Material auf zwei Entleerungen entsorgen kann. Über die KFZ-Tabelle des Fuhrparks stehen die Nutzlast und das Volumen des Aufbaus der Sammelfahrzeuge zur Verfügung. Die Nutzlast kann zwischen 3.360 und 10.910 t liegen, das Volumen des Aufbaus kann zwischen 8 und 20 m³ betragen. Je nach Fraktion und Sammelgebiet werden die Fahrzeuge den Strecken zugeordnet.

Anschließend werden die Anfahrtsstelle (Garage oder eine Dependance), die Unterkunft für das Personal und die Ableerstelle dieser neuen Strecke zugeteilt. Diese werden möglichst so gewählt, dass sich die kürzestmöglichen Wege ergeben.

Da jede Strecke aus fünf Arbeitstagen besteht, werden anschließend die Behälter der gesamten Tour auf diese fünf Tage aufgeteilt. Dabei muss man jedoch die Entleerintervalle beachten: Behälter, die zweimal in der Woche entleert werden, können nur jeweils Montag und Donnerstag oder Dienstag und Freitag entleert werden. Behälter, die dreimal pro Woche ausgeleert werden, sind fix am Montag, Mittwoch und Freitag zu entleeren. Als die einzigen frei variierbaren Behälter verbleiben jene, die nur einmal pro Woche entleert werden. Diese werden oft auf den Mittwoch konzentriert, da hier keine zweimal wöchentlich zu entleerenden Behälter auf der Tour eingeteilt sind. Die maximale Anzahl der an einem Tag zu entleerenden Behälter ergibt sich aus Erfahrungswerten sowie aus den Behälterlimits, die von der Gewerkschaft vorgegeben sind. Nach der Aufteilung wird nochmals überprüft, ob auch das zu erwartende Gewicht und Volumen für jeden Sammeltag bewältigt werden kann.

Ebenfalls müssen folgende Restriktionen beachtet werden:

Danach erfolgt die eigentliche Tourenplanung. Der in der MA48 aufliegende Feuerwehrplan der Stadt Wien im Maßstab 1 : 2.000 wird hierbei für die Orientierung herangezogen. Die Blätter dieses Kartenwerkes, welche das neue Sammelgebiet abdecken, werden kopiert und mit Klebstreifen aneinandergefügt, dass ein einziges großes Kartenblatt entsteht. Der Feuerwehrplan enthält Straßennamen und vor allem auch die genauen Hausnummern für jeden Liegenschaft, die für eine Tourenplanung unbedingt notwendig sind. In diesen Plan werden die zu entsorgenden Behälter eingetragen. Dabei wird in der Hinsicht rationell vorgegangen, dass, wenn in einer Straße an mehreren hintereinander folgenden Hausnummern eine Entsorgung vorgesehen ist, nur der Straßenzug als ganzes markiert wird. Als Zusatzinformation wird von der Einbahnkarte Wien der Wiener Verkehrsbetriebe die Einbahnen in die Planungskarte übertragen.

Ausgehend von der Unterkunft des Personals wird nun mit der Tourenplanung begonnen. Auf der Karte werden die zu entsorgenden Streckenabschnitte mittels Positionsnummern in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht. Gleichzeitig werden diese Positionsnummern in eine Liste übertragen, damit die Strecke später auch in der Datenbank eingetragen werden kann.

Gibt es einige Behälter, die nicht im Hauptsammelgebiet liegen, so werden diese Adressen am Ende der Tour angehängt. Dies ist oft bei Behältern der Fall, die aufgrund ihrer Entleerfrequenz mehrmals pro Woche angefahren werden.

Ist die Tourenplanung fertiggestellt, so wird die händisch geordnete Tourenliste in die Streckendatei übertragen. Dann kann eine Tourenliste ausgedruckt werden, nach der das Sammelpersonal nun die Behälter entleeren fährt. Über das erste halbe Jahr werden noch Optimierungen an der Strecke vorgenommen. Dabei sind vor allem Beschwerden der Bürger, die gesammelten Gewichte und die benötigten Fahrzeiten ein wichtiger Input. Stellt man fest, dass zu viele Behälter einer Strecke zugeteilt wurden, so wird zuerst versucht, zwischen den Tagen zu verschieben. Blieben immer noch zu viele Behälter auf der Strecke zu entleeren, so wird versucht, Behälter an eine benachbarte Strecke abzugeben.

Nach etwa einem halben Jahr ist die Strecke dann so optimiert, dass sie nicht mehr geändert wird und ihre fixe Tourenliste hat.

2.5.2.1. Benötigte Arbeitszeit für die Tourenplanung

Laut Auskünfte der MA48 werden für die Durchführung einer in Kapitel 2.5.2. beschriebenen Tourenplanung für eine durchschnittliche Tour folgende Anzahl an Arbeitsstunden aufgewendet:

Für die gesamte Planung einer neuen Tour kann somit ein Mannmonat angenommen werden.

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